Häufig gestellte Fragen

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Hier findet ihr Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind und eure Anliegen klären. Solltet ihr dennoch weitere Fragen haben, zögert nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind immer gerne für euch da!

Bei einem kostenlosen Auftaktgespräch lernen wir Sie und Ihre Bedürfnisse genau kennen. Wir besprechen Ihre Ziele und sammeln alle notwendigen Informationen, um eine fundierte Basis für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen. Hier wird schnell deutlich, ob die Chemie zwischen den Parteien stimmt. Eine Probestunde in diesem Sinne gibt es nicht.

Ja, unter bestimmten Bedingungen sind Rechnungen für Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar. Obwohl das Finanzamt darauf hinweist, dass Aufwendungen für Unterricht (z. B. Schulgeld, Nachhilfe oder Fremdsprachenunterricht) grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, gibt es einen Sonderfall. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Kinderbetreuung auch dann vorliegt, wenn eine „Überwachung und Mithilfe bei der Erledigung der Hausarbeiten“ erfolgt (Aktenzeichen VI R 116/78).

Für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren (für behinderte Kinder sogar bis zum 25. Lebensjahr) können zwei Drittel aller anfallenden Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Sprechen Sie uns gern darauf an, wir erklären Ihnen den Sachverhalt gern.

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