Hier findet ihr Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind und eure Anliegen klären. Solltet ihr dennoch weitere Fragen haben, zögert nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind immer gerne für euch da!
Bei einem kostenlosen Auftaktgespräch lernen wir Sie und Ihre Bedürfnisse genau kennen. Wir besprechen Ihre Ziele und sammeln alle notwendigen Informationen, um eine fundierte Basis für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen. Hier wird schnell deutlich, ob die Chemie zwischen den Parteien stimmt. Eine Probestunde in diesem Sinne gibt es nicht.
Die Kosten für eine Nachhilfestunde können variieren, da wir verschiedene Modelle anbieten, um den individuellen Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Ihr könnt zwischen einer Zeitstunde (60 Minuten), eineinhalb Stunden (90 Minuten) und maximal zwei Stunden (120 Minuten) wählen.
Um einen seriösen Preis nennen zu können, ist es wichtig, dass wir zunächst alle relevanten Informationen besprechen. Dazu gehören unter anderem der aktuelle Lernstand, die gewünschten Ziele und die spezifischen Anforderungen. Kontaktiert uns gerne, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir das passende Modell für euch und erstellen ein individuelles Angebot.
Wir suchen ständig nach qualifizierten und erfahrenen Lehrern und wählen diese sorgfältig aus. Diese sind Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten. Somit kann es sein, dass sich unser Portfolio auch kurzfristig erweitert. Meldet euch gern bei uns, fall euer Wunschfach nicht gelistet ist. Wir finden sicher eine Lösung.
Ja, unter bestimmten Bedingungen sind Rechnungen für Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar. Obwohl das Finanzamt darauf hinweist, dass Aufwendungen für Unterricht (z. B. Schulgeld, Nachhilfe oder Fremdsprachenunterricht) grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, gibt es einen Sonderfall. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Kinderbetreuung auch dann vorliegt, wenn eine „Überwachung und Mithilfe bei der Erledigung der Hausarbeiten“ erfolgt (Aktenzeichen VI R 116/78).
Für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren (für behinderte Kinder sogar bis zum 25. Lebensjahr) können zwei Drittel aller anfallenden Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Sprechen Sie uns gern darauf an, wir erklären Ihnen den Sachverhalt gern.
Ja, wir bieten auch Erwachsenenbildung an. Dazu zählen die allgemeine Erwachsenenbildung, der Erwerb von weiterführenden allgemeinen Schulabschlüssen auf dem Zweiten Bildungsweg, die berufliche Weiterbildung sowie die politische Bildung. Sollten eure Bedürfnisse in unseren Kompetenzbereich fallen, stehen wir euch gerne zur Verfügung und unterstützen euch auf eurem Bildungsweg. Zögert nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Angebote zu erfahren!
Unser primärer Wirkungskreis ist die schöne Thüringer Landeshauptstadt Erfurt und deren Umgebung. Wohnt ihr nicht im Umland? Sprecht uns gern an, dann können wir kurzfristig Kapazitäten für weitere Wege prüfen.
Egal, worum es geht – wir sind hier, um Ihnen zu helfen und eine passende Lösung zu finden.